Flackerfreie Zugschlussbeleuchtung

für Personen- und Gepäckwagen mit Drehgestellen

Schlecht zu fotografieren, aber trotzdem schön. Es sind zwei gleichmäßig leuchtende, vorbildgerechte rote Leuchtpunkte
Es sind also keine "Nebelschlussleuchten", wie man das von größeren Spurweiten kennt.
Das Licht läuft durch den Einsatz von low-current-LEDs bis zu vier Sekunden nach und verlischt dann langsam.

Das rote Bauteil ist die spezielle Leuchtdiode für die Aufnahme von zwei Lichtleitern.
Die Bauteile, besonders die LED, sollten nach dem Einbau mit mattschwarzer Farbe "getarnt" werden.

Es gibt, wegen der gleichmäßigen Druckverteilung, pro Achse zwei Stromabnehmer.
Allerdings hat sich diese Form der Stromabnehmer nicht bewährt, dafür eine neue Bauform umso besser.

Die Platine passt gut ins Gehäuse.

 

 

 

Die
Stromabnahmekontakte
kann man bei mir auch einzeln bestellen.

Sie sehen dann so aus:

Es ist immer ein Paar auf einer Platine, ausreichend für einen Wagon,
entweder für Drehgestelle mit langem oder kurzem Radstand.

Mehrere Platinen lassen sich leicht im Brief versenden.

 

Der
Einbau
ist nicht besonders schwierig, aber einige Dinge sind zu beachten.

Die Drehgestelle werden ausgeklipst.
Dazu kann man einen 3mm Schraubendreher verwenden.
Er wird möglichst dicht am Drehzaphen zwischen Drehgestell und Wagenboden gesteckt.
Durch eine vorsichtige Drehbewegung löst man den Zapfen aus dem Loch.

 

Zuerst wird der Drehzapfen durchbohrt.
Das muß mittig passieren und absolut senkrecht.
Ohne eine Ständerbohrmaschine sollte man das gar nicht erst versuchen.
Der Bohrungsdurchmesser richtet sich nach dem verwendeten Draht.
Ich benutze hierzu abgeknipste Drähte von elektronischen Bauteilen,
die beim Bestücken von Leiterplatten anfallen. d=0,5mm

Es geht aber auch jeder andere Draht.

Das gleiche Loch bohrt man auch in ein kleines Brettchen, auch absolut senkrecht.
Da wird dann der Draht eingesteckt.
Die Bohrung im Achsschleifer wird dann verzinnt, über den Draht gesteckt und sparsam angelötet.
Das Lot sollte auf keinen Fall aus dem Mittelring herauslaufen, den sonst vermindert sich die Elastizität.

So sieht das dann ungefähr so aus.

Dann wird der Achsschleifer von unten eigesteckt.
Dabei den Draht über dem Drehzapfen mit einer Zange greifen und "steuern".
Mit der Einstecktiefe reguliert man den Anpressdruck.
Ich empfehle nicht unbedingt, so weit wie möglich durchzudrücken.
Das Blech sollte leicht durchgebogen sein.
Zu starker Anpressdruck erhöht den Rollwiderstand.


Von oben sichert man die Position jetzt mit einem Tröpfchen Sekundenkleber.

Oben kann man den Draht jetzt zu einem kleinen Auge biegen.
Dabei nicht das Drehgestell festhalten, sonst biegt sich der Draht auch im Zapfen,
sondern den Draht mit zwei Zangen bearbeiten.
An das entstandene Auge kann man dann die Stromzuführung anlöten.


Ich empfehle einen zur Feder gewickelten dünnen Lackdraht.
Das Drehgestell darf so wenig wie möglich gehemmt werden, sonst gibt es Entgleisungen.
Beim Anlöten ist der Draht über dem Drehzapfen mit einen glatten Zange zu halten,
damit die Wärme abgeführt wird. KURZ LÖTEN!
Sonst ist der Zapfen und die Verklebung futsch!
Der Lackdraht ist vorher zu verzinnen, damit alles schnell geht.
Jetzt macht es sich auch positiv bemerkbar, dass der Draht von enem Bauteil stammt.
So lässt er sich schnell und gut löten.

Fertig!

 


gefunden bei: http://www.polarbahn.de

Signalbuch der DR Ost
Signalordnung

XII. Signale an Zügen (Zg)

Die Signale dienen dazu, Spitze und Schluß der Züge zu kennzeichnen und dem Strecken- und Bahnhofspersonal gewisse Mitteilungen über Zugfahrten zu machen.

Signal Zg 1 - Regel-Spitzensignal
Zugspitze bei der Fahrt auf eingleisiger Strecke oder auf dem richtigen Gleis einer zweigleisigen Strecke
.
bei Tag
Kein besonderes Signal
 
bei Dunkelheit
Vorn am ersten Fahrzeug zwei weiß leuchtende Laternen in gleicher Höhe


Signal Zg 2 - Falschfahrt-Spitzensignal
Zugspitze beim Befahren des falschen Gleises
.
bei Tag
Vorn am ersten Fahrzeug eine runde rote Scheibe mit weißem Rand.
 
bei Dunkelheit
Rote Blendung einer der Laternen des Signals Zg 1.


Signal Zg 3 - Regel-Schlußsignal
.
bei Tag
a) Am letzten Fahrzeug in gleicher Höhe 

entweder
zwei nach vorn und nach hinten sichtbare, viereckige, rot und weiß gestrichene Scheiben (Oberwagenscheiben) 

oder
die für die Dunkelheit vorgesehenen beleuchteten Laternen

 
bei Dunkelheit
Am letzten Fahrzeug in gleicher Höhe zwei nach vorn weiß, nach hinten rot leuchtende Laternen (Oberwagenlaternen)
 
 
 
 

 

b) Bei Zügen mit durchgehender Bremse und mit einer Wagenzuglänge von nicht mehr als 200 m dürfen zwei in gleicher Höhe nur nach hinten rot leuchtende Laternen verwendet werden.


Signal Zg 4 (Falschfahrtschlußsignal)
ist fortgefallen.



Signal Zg 5
Vereinfachtes Zugschlußsignal
.
bei Tag
Hinten am letzten Fahrzeug rechts - etwa in der Höhe der Puffer - eine runde, rote Scheibe mit weißem Rand (Schlußscheibe)
 
bei Dunkelheit
Hinten am letzten Fahrzeug rechts - etwa in der Höhe der Puffer - eine rot leuchtende Laterne (Schlußlaterne)
.


Ausführungsbestimmungen

196. Die Laternen an der Spitze und am Schluß müssen bei Dunkelheit gleichzeitig brennen.

197. Die Nachtzeichen sollen bei unsichtigem Wetter (Nebel, Schneegestöber oder dergleichen) auch am Tag angewandt werden, wenn die Tageszeichen auf 100 m nicht mehr deutlich erkennbar sind.

198. Ob und welche Nachtzeichen auf Strecken mit Tunneln auch am Tag anzuwenden sind, wird von der Direktion bestimmt und im AzFV bekanntgegeben (FV § 43 [11).

Zu Signal Zg 1

199. Signal Zg 1 wird auch bei zeitweise eingleisigem Betrieb einer zweigleisigen Strecke angewandt (vgl. AB 204).

200. Signal Zg 1 ist bei Zügen mit Vorspann nur an der ersten Lokomotive, bei Zügen, die nachgeschoben werden, auch an der Schiebelokomotive anzubringen.

201. Wird einem Bahnhof gemeldet, daß beide Laternen des Regel, spitzensignals (Signal Zg 1) erloschen sind, so ist der Zug zu stellen und das Anzünden der Laternen zu veranlassen (FV § 32 [21).

202. Wegen abweichender Form für elektrische Züge s. AzSO. Signal Zg 101.

Zu Signal Zg 2

203. Es ist stets die in der Fahrrichtung des Zugs an der linken Seite befindliche Laterne rot zu blenden.

204. Wenn auf zweigleisiger Bahn zeitweise eingleisiger Betrieb eingerichtet ist (FV § 28 B) wird das Signal n i c h t gegeben (AB 199).

205. Ist die rote Laterne erloschen, so ist der Zug zu stellen und daß Anzünden der Laterne zu veranlassen (FV § 32 [2]).

206. Wegen abweichender Form für elektrische Züge s. AzSO, Signal Zg 102.

Zu den Signalen Zg 3 und Zg 5

207. Auf Strecken mit Tunneln kann ein vereinigtes Tages- und Nachtzeichen verwendet werden.

208. Die bei Tag und bei Dunkelheit zu führenden Laternen des Signals Zg 3 b sind entweder als Ober wagenlaternen oder am Ende  1 des letzten Fahrzeugs möglichst hoch anzubringen.

209. Bei Zügen, die nachgeschoben werden, trägt das letzte Fahrzeug des vor der Schiebelokomotive laufenden Zugs Signal Zg 3 oder Zg 5, nötigenfalls ergänzt nach AB 211, die Schiebelokomotive - bei zweien die hintere - den vereinfachten Zugschluß, Signal Zg 5, nötigenfalls ergänzt nach AB 211.
Laufen noch Wagen hinter der Schiebelokomotive, so wird nur ein Zugschlußsignal, und zwar Zg 3 am letzten Fahrzeug h i n t e r der Schiebelokomotive, geführt. Das Zugschlußsignal am Fahrzeug vor der Schiebelokomotive fällt weg. Die Schiebelokomotive muß mit dem Zug gekuppelt sein

210. Bei Zügen, die geschoben werden, ohne daß sich eine Lokomotive an der Spitze befindet, trägt nur die schiebende Lokomotive das Schlußsignal, und zwar Signal Zg 5, nötigenfalls ergänzt nach AB 211.

211. Laufen mehrere Bahnlinien auf einer längeren Strecke nebeneinander her, so wird, wenn es erforderlich erscheint, daß ihre Züge bei Dunkelheit voneinander unterschieden werden, bei den Zügen der einen Bahn außer dem Signal Zg 3 oder Zg 5 hinten am letzten Fahrzeug noch eine rot leuchtende Laterne mitgeführt. Sie ist in d c r R c g e 1 etwa in Höhe des rechten Puffers anzubringen; bei dem Signal Zg 3 b ist sie oberhalb der beiden Laternen dieses Signals anzubringen. Bei Signal Zg 5 ist ebenfalls eine weitere rot leuchtende Laterne o b e r h a 1 b der Laterne dieses Signals anzubringen.
Elektrische Triebwagenzüge auf den Stadt- und Vorortbahnen der RBD Berlin führen außer dem Signal Zg 3 als Unterscheidungszeichen lediglich das auch am Zugschluß zu beleuchtende Richtungschild.
Die Strecken, auf denen die Züge das Unterscheidungszeichen zu führen haben, werden im AzFV bekanntgegeben.

212. --

213. Ist der letzte Wagen eines Zuges, der das Signal Zg 3 b oder Zg 5 führt, ein Personen-, Gepäck-, Post- oder Bahndienstwagen, so ist er bei Dunkelheit, nach außen kenntlich, im Innern zu beleuchten, auch wenn sich darin keine Personen befinden. Diese Beleuchtung darf nur gleichzeitig mit den Signalen gelöscht werden.

214. Wenn bei Dunkelheit durch das Schlußsignal eines auf einem Bahnhof haltenden Zugs ein später einfahrender Zug beirrt werden könnte, ist das Schlußsignal auf Anordnung des Fahrdienstleiters zu beseitigen, bis der spätere Zug vorübergefahren ist. Das Amt bestimmt die Bahnhöfe und gibt im Bahnhofsbuch die näheren Anweisungen.

215. Beim Verlöschen beider Laternen des Zugschlußsignals Zg 3 oder der Zugschlußlaterne des Signals Zg 5 ist der Zug auf dem nächsten Bahnhof anzuhalten (FV § 32 [21). wo die Laternen wieder anzuzünden sind. Das Verlöschen einer Laterne bei Signal Zg 3 ist bis zum nächsten Haltbahnhof des Zugs vorzumelden (FV § 32 [1]).

216. --

 Zu Signal Zg 5

217. Das vereinfachte Zugschlußsignal Zg 5 führen Lokomotivzüge (auch einzeln fahrende Lokomotiven) und geschobene Züge, bei denen sich keine Lokomotive an der Zugspitze befindet (AB 210).
 

    218. Für eingleisige Strecken, auf denen alle Züge eine Geschwindigkeit von höchstens 40 km/h erreichen, kann die Direktion zulassen, daß die Züge an Stelle des Signals Zg 3 das vereinfachte Schlußsignal (Signal Zg 5) führen, bei Geschwindigkeiten von mehr als 40 km/h nur mit Genehmigung der Generaldirektion. Die Strecken werden im AzFV bekanntgegeben.

Bei Übergabezügen kann vom Amt angeordnet werden, daß das Zg 5 zu führen ist.

220. Bei Triebwagen darf Signal Zg 5 nur auf Anordnung der Generaldirektion geführt werden.

 
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Weiter Links zu vorbildgerechter Signalgebung an Zügen:

süddeutsche Lokalbahnen:
A. Kennzeichnung der Spitze des Zuges
B. Kennzeichnung des Schlusses des Zuges
C. Sonstige Signale an Fahrzeugen